AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (gültig ab 01.10.2020) des Vereins Plattform für digitale Initiativen lauten:

1 ALLGEMEINES

Der Vertrag zwischen „Verein Plattform für digitale Initiativen“ und den Nutzern der MakerLabs wird geregelt durch

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • die Digitale Initiativen-Hausordnung
  • allfällige Einzelvereinbarungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ab dem 01.10.2020 für alle Nutzer des MakerLabs (Maschinenraum) des Vereins Plattform für digitale Initiativen (DI).

2 MITGLIEDSCHAFT

Basis für die Inanspruchnahme des MakerLabs ist die Digitale Initiativen Mitgliedschaft (Jahresmitgliedschaft) sowie die MakerLab-Mitgliedschaft. DI-Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Es muss jedoch auch bei juristischen Personen eine natürliche Person als Nutzungsberechtigter genannt werden. Eine Übertragung der Nutzungsberechtigung an eine andere Person ist nicht möglich. Das Mitglied muss mindestens 14 Jahre alt sein.

2.1 ANMELDUNG
Die Anmeldung ist jederzeit schriftlich durch Verwendung des offiziellen Formulars (Download von Homepage, liegt im Mutterschiff auf) möglich. Das Formular kann postalisch, eingescannt oder persönlich im Mutterschiff abgegeben werden. Die Kontaktdaten sind auf www.DigitaleInitiativen.at verfügbar. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

2.2 KÜNDIGUNG
Es gilt eine Mindestvertragsdauer von sechs Monaten für die MakerLab Mitgliedschaft. Eine Kündigung seitens der Mitglieder ist erst nach diesem Zeitraum möglich. Die Mitgliedschaft kann von beiden Vertragsparteien jeweils zu Monatsende des darauffolgenden Monats schriftlich gekündigt werden. Seitens des Vereins “Plattform für digitale Initiativen“ kann die Mitgliedschaft bei grob fahrlässigem Handeln durch den Nutzer oder bei Gefahr im Verzug fristlos gekündigt werden.

3 ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug jeweils während des laufenden Monats. Bei Fehlschlagen des Bankeinzugs kann das Mitglied vorübergehend gesperrt werden. Es ergeben sich dadurch keine Ansprüche auf Gebührenrefundierung. Spesen aufgrund von Nichteinlösung gehen zu Lasten des Mitglieds. DI behält sich vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.

Für die Gerätenutzung ist ein jeweiliger Geräte-Stundensatz bzw. für die Entnahme von Materialien ein Materialbeitrag zu entrichten. Zur Berechnung und Eintragtung der Kosten ist der Calculator http://xiberg.eu/calculator/# zu verwenden. Bezahlung entweder bar in die MakerLab Kassa oder mittels SEPA Lastschriftmandat – gemeinsam mit dem monatlichen MakerLab-Beitrag.
Die Materialien werden zum Selbstkostenpreis weitergegeben.

4 VEREINSLOKAL MUTTERSCHIFF

4.1 ZUTRITT
Zutritt erfolgt ausschließlich zu den ausgeschriebenen Öffnungszeiten (siehe Homepage). Nichtberechtigte Personen müssen sich bei einer MakerLab-Aufsichtspersonen vorstellig machen. Maschinen und Geräte dürfen nur nach erfolgter Einschulung, bei geistiger und körperlicher Eignung und mit entsprechender Mitgliedschaft benützt werden. Vor jeder Inbetriebnahme muss das Gerät auf mögliche Schäden und Fehlfunktionen überprüft werden. Falls Mängel vorgefunden werden, sind diese zu melden und das Gerät darf nicht in Betrieb gesetzt werden.

4.2 VERFÜGBARKEIT
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Verfügbarkeit der Geräte oder sonstige MakerLab Infrastruktur. Aufgrund von geschlossenen Veranstaltungen, technischen Defekten oder anderen Gründen kann es vorkommen, dass Teile des MakerLab oder auch das ganze Mutterschiff vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Wir behalten uns vor die MakerLab an speziellen Zeiträumen wie der Weihnachtszeit geschlossen zu halten. Dieser Zeitraum wird für Inventur, Jahresabschluss und umfassende Wartungsarbeiten genutzt. Es leitet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen oder Gebühren ab.

4.3 GERÄTEBENUTZUNG
Alle NutzerInnen sind verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit den Maschinen und Werkzeugen von der Fachberatung einweisen zu lassen. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch die Fachberatung und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten, sowie die besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.

Die Arbeitsbereiche und verwendeten Werkzeuge und Geräte sind von den NutzerInnen in demselben oder besseren Zustand wie vorgefunden zu hinterlassen.

Beschädigungen sind unverzüglich zu dokumentieren und zu melden

Arbeitsplätze sind nach Beendigung sauber zu hinterlassen und mobile Geräte und Werkzeuge an die für sie vorgesehene Stelle zurückzubringen.

Grundsätzlich gilt für die Gerätenutzung im MakerLab, das First-Come-First-Served sowie Fair-Use-Prinzip. Wenn also ein Gerät frei ist, kann das Gerät benutzt werden. Ist das Gerät belegt oder warten auch andere Nutzer auf das Gerät, so hat man sich untereinander abzusprechen. Vor jeder Benutzung muss das Gerät auf Betriebssicherheit und Mängel überprüft werden. Wird ein Mangel festgestellt ist dies zu melden und das Gerät darf nicht benutzt werden. 

4.4 RESERVIERUNG
Eine Reservierung der Geräte ist derzeit nicht möglich. Am Donnerstag Abend (Vereinsabend) sind ab 20.00 Uhr die Geräte und Maschinen für die Mitglieder reserviert.
Nicht-Mitglieder die etwas ausprobieren wollen können dies in der Zeit von 19 bis 20 Uhr tun. Materialien und Geräte-Stundensatz sind von Nicht-Mitglieder in jedem Fall zu entrichten.

4.5 HAFTUNG

Für persönliche Gegenstände im MakerLab / Mutterschiff wird keine Haftung übernommen. Persönliche Gegenstände und Materialien dürfen nur nach Absprache im MakerLab gelagert werden. DI behält sich vor, widerrechtlich gelagerte Gegenstände auf Kosten des Mitglieds ohne Vorwarnung zu entsorgen.

Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen der Plattform für digitale Initiativen so z. B. die Nutzung der Räume, der Maschinen und der Werkzeuge, erfolgt auf eigene Gefahr. Anweisungen des DI Personals und der Maschinenbetreuer ist unbedingt Folge zu leisten. Eine Benützung unter Alkoholeinfluß oder bei Beeinträchtigung durch anderer Substanzen oder etwa Übermüdung ist untersagt.

Alle NutzerInnen haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.

DI haftet nicht für kaputt gegangenes Verbrauchsmaterial, unabhängig davon, ob es sich um eine Fehlbedienung oder einen Defekt am Gerät handelt.

Die NutzerInnen haften persönlich für alle durch ihr Verschulden verursachten Schäden an Geräten oder Räumlichkeiten. Schäden sind den Mitarbeitern bzw. dem Verein unverzüglich zu melden.

Die DI haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen von Dritten verursacht wurden/werden (z.B. durch Schadsoftware oder Hackerangriffe)

5 DATENSCHUTZ

DI erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Mitglieder selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.

6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die verwendeten männlichen oder weiblichen Bezeichnungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und gelten für beide Geschlechter. 

Für unsere Verträge gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zu diesem Vertrag ist Feldkirch. Druck- und Satzfehler sowie Irrtümer vorbehalten. Wenn einzelne Teile dieser AGB unwirksam sind oder werden, dann bleiben die anderen Bestimmungen dieser AGB wirksam.